Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teurezbacher GmbH
Kanal- und Abwasserservice, Birkengasse 3, 2552 Enzesfeld-Lindabrunn
Firmenbuchnummer: 213126x, UID-Nummer: ATU52517101
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Teurezbacher GmbH (im Folgenden „wir“), insbesondere Kanal- und Rohrreinigung, Gruben-, Schacht- und Abscheiderentleerungen, Kanal-TV-Untersuchungen, Saug- und Pumparbeiten sowie Transporte flüssiger Medien.

1.2 Die AGB gelten gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten sie nur, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebot und Auftrag

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch den Beginn der Arbeiten zustande. Aufträge können auch telefonisch oder mündlich erteilt werden.

2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung ab, informieren wir den Auftraggeber umgehend.

3. Preise und Verrechnung

3.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Ist nichts anderes vereinbart, verrechnen wir nach tatsächlichem Aufwand, insbesondere Arbeitszeit, Einsatz von Fahrzeugen und Geräten, An- und Abfahrt, Material sowie Entsorgungskosten.

3.2 Für Einsätze außerhalb unserer Bürozeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen verrechnen wir Zuschläge, die wir dem Auftraggeber vor Beginn des Einsatzes bekanntgeben.

3.3 Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich Umsatzsteuer.

3.4 Wartezeiten und Mehraufwand, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel fehlender Zugang oder unrichtige Angaben), werden nach Aufwand verrechnet.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber sorgt für eine für schwere Fahrzeuge geeignete Zufahrt und für ungehinderten Zugang zu Schächten, Gruben, Abscheidern und Leitungen.

4.2 Er teilt uns vor Beginn der Arbeiten alle ihm bekannten Informationen über Lage, Verlauf, Material und Zustand der Leitungen sowie über Einbauten (zum Beispiel Strom-, Gas- oder Wasserleitungen) mit und stellt vorhandene Pläne zur Verfügung.

4.3 Er informiert uns über Art und Zusammensetzung der abzusaugenden, zu entsorgenden oder zu transportierenden Stoffe, insbesondere über gefährliche Bestandteile.

4.4 Für Schäden und Mehrkosten, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.

4.5 Erforderliche Genehmigungen (zum Beispiel für Arbeiten auf öffentlichem Gut) holt, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber ein.

5. Durchführung der Leistungen

5.1 Wir führen die Arbeiten fachgerecht nach dem Stand der Technik durch. Wir sind berechtigt, geeignete Subunternehmer beizuziehen.

5.2 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Bei Notfällen bemühen wir uns um raschestmögliche Hilfe.

5.3 Der Erfolg einer Reinigung oder Verstopfungsbehebung hängt vom baulichen Zustand der Leitungen ab. Bei baulichen Mängeln (zum Beispiel Wurzeleinwuchs, Rohrbruch, Versatz oder Gegengefälle) kann kein dauerhafter Erfolg zugesagt werden. Auf erkannte Mängel weisen wir hin.

5.4 Kanal-TV-Untersuchungen dokumentieren den Zustand der Leitungen zum Zeitpunkt der Untersuchung.

6. Entsorgung

Abgesaugte und übernommene Stoffe werden nach den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt oder an dafür berechtigte Anlagen übergeben. Die gesetzlich vorgesehenen Nachweise werden geführt.

7. Transporte flüssiger Medien

7.1 Wir befördern flüssige Medien mit Ausnahme von Gefahrgut im Sinne des ADR. Der Auftraggeber hat das Transportgut vor Auftragserteilung genau zu bezeichnen.

7.2 Für Transportleistungen gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

8.2 Unternehmer haben Mängel unverzüglich nach Erbringung der Leistung schriftlich bekanntzugeben.

8.3 Mängel, die auf den baulichen Zustand der Leitungen (Punkt 5.3) oder auf unrichtige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

9. Haftung

9.1 Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Personenschäden und nicht für Schäden an Sachen, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.

9.2 Für Schäden an bereits schadhaften, überalterten oder nicht fachgerecht verlegten Leitungen, die trotz fachgerechter Arbeit entstehen, haften wir nur bei Verschulden.

9.3 Für Schäden an Zufahrten, Grünflächen oder Belägen, die durch die notwendige Zufahrt mit schweren Fahrzeugen entstehen, haften wir nur bei Verschulden.

9.4 Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

10. Zahlung

10.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.2 Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die zur zweckentsprechenden Einbringung notwendigen Mahn- und Inkassokosten.

10.3 Unternehmer dürfen nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.

11. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

12. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

13.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für den Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.